News / Rundschreiben
Mandanteninformationsbrief, November 2013
Mandanteninformation Sonderausgabe zum Jahresende
Mandanteninformationsbrief
November 2013
Mandanteninformationsbrief, Oktober/ November 2013
Mandanteninformationsbrief
Oktober / November 2013
Mandanteninformationsbrief, September/ Oktober 2013
Mandanteninformationsbrief
September / Oktober 2013
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Erbschaftsteuer
In einer Pressemitteilung vom 07. April 2014 hat das Bundesverfassungsgericht mitgeteilt, dass die mündliche Verhandlung zur Verfahren über Verfassungsmäßigkeit des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes in seiner aktuellen Fassung (Az. 1 BvL 21/12) am 08. Juli 2014 stattfinden wird.Der Bundesfinanzhof hatte die geltenden Regelungen zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen in seinem Vorlagebeschluss vom 27. August 2012 mit scharfen Worten und in seiner Gänze als verfassungswidrig eingeschätzt. Einen wesentlichen Kritikpunkt, nämlich die steuerliche Begünstigung einer sog. Cash-GmbH hat der Gesetzgeber mittlerweile aufgegriffen und entschärft. Wie das Bundesverfassungsgericht diesen Punkt in seine Beurteilung mit aufnehmen wird kann nur mit Spannung abgewartet werden
Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen in Gaststätten
Nachweispflicht für Bewirtungsaufwendungen in GaststättenBFH Urteil vom 18.04.2012-X R 57/10:
Rechnungen über brutto 150 Euro müssen den Namen des bewirteten Steuerpflichtigen enthalten.
Grund: die Rechnung ist eine materiell-rechtliche Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug.
D.h.: Beträgt die Bewirtung mehr als 150 Euro MUSS das Restaurant eine Rechnung auf die bewirtete Person/Firma ausstellen, welche die Rechnungs-Pflichtangaben des § 14 Umsatzsteuergesetzes enthält:
Diese sind:
1. Name und Anschrift des leistenden Unternehmens
2. Name und Anschrift des LeistungsEMPFÄNGERS
3. Termin/Datum der Lieferung oder Leistung
4. Menge und Bezeichnung der gelieferten Produkte bzw. Art und Umfang der Dienstleistung
5. Ggf. nach Steuersätzen aufgeschlüsselten Netto-Beträge und
6. die jeweils darauf entfallenden Steuer-Beträge
7. das Ausstellungsdatum (=Rechnungsdatum)
8. eine einmalig vergebene fortlaufende Rechnungsnummer
9. die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Ausstellers
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